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Abschluss
von Garantieleistung:
Bei Arbeiten, die als Nachbehandlung
zu betrachten sind: z.B. Entfernung einer Naht nach
einer Operation oder die Unterfütterung einer Prothese.
Bei Provisionen können keine Garantieanspruche
akzeptiert werden.
Garantieumfang:
- Zahnbehandlung und Prothetik
- Ev. Übernahme der Reisekosten (nach Absprache
mit DonauDentdsd)
Die
Garantieleistungen werden vermindert oder aufgehoben:
- Bei vernachlässigter Mundhygiene
- Bei Nichtfolgen ärztlicher Anweisungen
- Bei natürlichen Abbau des Zahnhalteapparates,
bzw des Kieferknochens
- Bei einer unbehandelten Kiefergelenk-Dysfunktion
- Bei größer Gewichts Ab- bzw Zunahme innert
kurzer Zeit
- Bei Vorliegen eine Allgemeinerkrankung, die ungünstigte
Auswirkungen auf das Kauorgan hat (z.b. Diabetes, Epilepsie,
Osteoporose, Zustand nach Strahlen- oder Zystestatische
Therapie
- Für Provisionen können wir keine Garantieleistungen
übergenommen werden
- Nachbehandlungen, z.b. die Entfernung einer Naht nach
der Operation oder Unterfütterung einer Prothese
gelten nicht als Garantieleistungen.
- bei Nichteinhaltung der notwendigen Kontrolltermine
(einmal jährlich)
Geltendmachung
von Garantieleistungen
Die Geltendmachung von Garantieleistungen ist vorerst
die DonauDentdsd zu konsultieren.
Zusammen mit unseren Zahnärzten wird abgeklärt,
ob es sich tatsächlich um eine umfangreiche Wiederherstellung
des Zahnersatzes handelt, die einem erneuten Besuch
beim Zahnarzt in Ungarn erfordern .
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