Garantie:
- Festsitzender Zahnersatz (Brücken, Kronen, Füllungen)
5 Jahre
- Teilprothesen 3 Jahre
- Implantate 5 Jahre
- Totalprothesen 1 Jahre

Abschluss von Garantieleistung:
Bei Arbeiten, die als Nachbehandlung zu betrachten sind: z.B. Entfernung einer Naht nach einer Operation oder die Unterfütterung einer Prothese. Bei Provisionen können keine Garantieanspruche akzeptiert werden.

Garantieumfang:
- Zahnbehandlung und Prothetik
- Ev. Übernahme der Reisekosten (nach Absprache mit DonauDentdsd)

Die Garantieleistungen werden vermindert oder aufgehoben:
- Bei vernachlässigter Mundhygiene
- Bei Nichtfolgen ärztlicher Anweisungen
- Bei natürlichen Abbau des Zahnhalteapparates, bzw des Kieferknochens
- Bei einer unbehandelten Kiefergelenk-Dysfunktion
- Bei größer Gewichts Ab- bzw Zunahme innert kurzer Zeit
- Bei Vorliegen eine Allgemeinerkrankung, die ungünstigte Auswirkungen auf das Kauorgan hat (z.b. Diabetes, Epilepsie, Osteoporose, Zustand nach Strahlen- oder Zystestatische Therapie
- Für Provisionen können wir keine Garantieleistungen übergenommen werden
- Nachbehandlungen, z.b. die Entfernung einer Naht nach der Operation oder Unterfütterung einer Prothese gelten nicht als Garantieleistungen.
- bei Nichteinhaltung der notwendigen Kontrolltermine (einmal jährlich)

Geltendmachung von Garantieleistungen

Die Geltendmachung von Garantieleistungen ist vorerst die DonauDentdsd zu konsultieren.
Zusammen mit unseren Zahnärzten wird abgeklärt, ob es sich tatsächlich um eine umfangreiche Wiederherstellung des Zahnersatzes handelt, die einem erneuten Besuch beim Zahnarzt in Ungarn erfordern .


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